Die Entscheidung für oder gegen eine Operation muß in jedem einzelnen Fall sorgfältig abgewogen werden. Wenn gravierende neurologische Ausfälle und ein passender Bandscheibenvorfall vorliegen ist eine Operation häufig nicht zu umgehen. Schmerzen allein sind noch kein Grund für eine Operation. Hier werden zuerst alle Register der konservativen Therapie gezogen. Wenn allerdings die Lebensqualität weiterhin beeinträchtigt ist sollte eine Operation erwogen werden, da Schmerzen sich "festbeißen" können.
So ist bekannt, daß sich die Schmerzen und Gehstörungen bei einer Enge des Wirbelkanals (Spinalkanalstenose) ohne Operation kaum bessern. Auch hier wird der Eingriff in mikrochirurgischer Technik unter einem Mikroskop vorgenommen.
"Dem Chirurgen wird ein schlechter Ausgang in höherem Sinne zur persönlichen Schuld. Tragbar wird diese Belastung durch Gewissenhaftigkeit in der Indikationsstellung, Beherrschung der Technik und ein berechtigtes Selbstbewusstsein. Seine sicherste Stütze aber ist die Wahrhaftigkeit. Der Chirurg, der deutelt, Fehlschläge zu entschuldigen sucht, verstößt gegen das vornehmste Gesetz seiner Zunft."
Ferdinand Sauerbruch
